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Bußgeldkatalog 2026: So teuer wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung wirklich

8. Sept.
6 Min. Lesezeit

Geblitzt: Was jetzt wirklich droht und welche Fehler richtig teuer werden

Ein kurzer Lichtblitz, ein Blick auf den Tacho und sofort beginnt das Rechnen: War ich zehn, zwanzig oder sogar dreißig Kilometer pro Stunde zu schnell? Kommt nur ein Bußgeld oder schon ein Punkt in Flensburg? Droht vielleicht sogar ein Fahrverbot?

Viele Autofahrer schätzen die Folgen falsch ein. Denn nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung wird gleich behandelt. Entscheidend sind der genaue Messwert nach Abzug der Toleranz, der Ort des Verstoßes und mögliche frühere Tempoverstöße.



Warum schon wenige Kilometer pro Stunde einen großen Unterschied machen

Innerorts sind die Sanktionen höher als außerhalb geschlossener Ortschaften. Wer innerorts höchstens zehn Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, muss mit 30 Euro rechnen. Bei 16 bis 20 Kilometern pro Stunde werden bereits 70 Euro fällig.

Die entscheidende Grenze liegt bei 21 Kilometern pro Stunde. Ab diesem Wert bleibt es nicht mehr allein beim Geld. Innerorts kostet der Verstoß 115 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg.

Ab 31 Kilometern pro Stunde zu viel wird es deutlich ernster: 260 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wer innerorts mehr als 70 Kilometer pro Stunde über dem Limit liegt, muss mit 800 Euro, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen.


Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

Überschreitung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

30 Euro

keine

keines

11 bis 15 km/h

50 Euro

keine

keines

16 bis 20 km/h

70 Euro

keine

keines

21 bis 25 km/h

115 Euro

1

keines

26 bis 30 km/h

180 Euro

1

unter bestimmten Voraussetzungen 1 Monat

31 bis 40 km/h

260 Euro

2

1 Monat

41 bis 50 km/h

400 Euro

2

1 Monat

51 bis 60 km/h

560 Euro

2

2 Monate

61 bis 70 km/h

700 Euro

2

3 Monate

mehr als 70 km/h

800 Euro

2

3 Monate

Die Beträge entsprechen dem aktuellen Bußgeldkatalog. Zusätzliche Gebühren und Auslagen des Bußgeldverfahrens können hinzukommen. Aktuelle Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße


Außerorts geblitzt: etwas günstiger, aber keineswegs harmlos

Außerhalb geschlossener Ortschaften beginnen die Verwarnungen bei 20 Euro. Ab 21 Kilometern pro Stunde zu viel drohen 100 Euro und ein Punkt.

Ein reguläres Fahrverbot kommt außerorts ab 41 Kilometern pro Stunde Überschreitung hinzu. Dann werden 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.

Überschreitung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

20 Euro

keine

keines

11 bis 15 km/h

40 Euro

keine

keines

16 bis 20 km/h

60 Euro

keine

keines

21 bis 25 km/h

100 Euro

1

keines

26 bis 30 km/h

150 Euro

1

unter bestimmten Voraussetzungen 1 Monat

31 bis 40 km/h

200 Euro

1

unter bestimmten Voraussetzungen 1 Monat

41 bis 50 km/h

320 Euro

2

1 Monat

51 bis 60 km/h

480 Euro

2

1 Monat

61 bis 70 km/h

600 Euro

2

2 Monate

mehr als 70 km/h

700 Euro

2

3 Monate

Die Wiederholungstäterregel wird häufig übersehen

Ein Fahrverbot kann auch dann drohen, wenn der einzelne Verstoß dafür eigentlich noch nicht ausreichen würde. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer Entscheidung erneut mit mehr als 25 Kilometern pro Stunde zu viel erwischt wird, gilt in der Regel als Wiederholungstäter.

Das betrifft beispielsweise Überschreitungen von 26 bis 30 Kilometern pro Stunde innerorts oder 26 bis 40 Kilometern pro Stunde außerorts. Neben Bußgeld und Punkt kann dann ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.

Wer bereits einen entsprechenden Bescheid erhalten hat, sollte den Beginn der Jahresfrist kennen und sein Fahrverhalten besonders aufmerksam anpassen.


Wie viel Toleranz wird beim Blitzer abgezogen?

Der angezeigte Messwert wird nicht automatisch vollständig gegen den Fahrer verwendet. Bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde werden in Deutschland gewöhnlich 3 Kilometer pro Stunde abgezogen. Oberhalb von 100 Kilometern pro Stunde beträgt der Toleranzabzug 3 Prozent des Messwertes. ADAC zum Toleranzabzug

Ein Beispiel: Misst der Blitzer 73 Kilometer pro Stunde, werden 3 Kilometer pro Stunde abgezogen. Bei erlaubten 50 Kilometern pro Stunde verbleibt eine vorwerfbare Überschreitung von 20 Kilometern pro Stunde.

Diese wenigen Kilometer können entscheidend sein. Bei 20 Kilometern pro Stunde zu viel gibt es innerorts 70 Euro und keinen Punkt. Ab 21 Kilometern pro Stunde wären es bereits 115 Euro und ein Punkt.


Punkte in Flensburg: Wann wird es gefährlich?

Verkehrsverstöße werden je nach Schwere mit einem bis drei Punkten bewertet. Bei acht Punkten ist die Grenze erreicht. Die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Ein einzelner Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit wird in der Regel nach zweieinhalb Jahren getilgt. Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot bleiben fünf Jahre gespeichert. Bestimmte Straftaten können fünf oder zehn Jahre im Fahreignungsregister stehen. Die Tilgungsfristen laufen grundsätzlich für jeden Verstoß eigenständig. Kraftfahrt-Bundesamt zum Fahreignungs-Bewertungssystem

Den eigenen Punktestand kann jeder kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Wer bereits mehrere Eintragungen hat, sollte nicht auf Schätzungen oder alte Briefe vertrauen.


Handy am Steuer: Der kurze Blick kann teuer werden

Viele Fahrer denken beim Handyverbot nur an ein Telefonat mit dem Smartphone am Ohr. Das Gesetz reicht erheblich weiter. Verboten sein können auch das Lesen einer Nachricht, das Ablehnen eines Anrufs oder das Ablesen der Uhrzeit, wenn das Gerät dafür aufgenommen oder gehalten wird.

Die reguläre verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts am Steuer kostet 100 Euro und bringt einen Punkt. Kommt eine Gefährdung hinzu, steigen die Folgen auf 150 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Bei einer Sachbeschädigung werden 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.

Handyverstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

elektronische Geräte rechtswidrig benutzt

100 Euro

1

keines

mit Gefährdung

150 Euro

2

1 Monat

mit Sachbeschädigung

200 Euro

2

1 Monat

verbotswidrige Nutzung auf dem Fahrrad

55 Euro

keine

keines

Auch ein fest eingebauter Touchscreen kann unter die Vorschriften fallen. Ein Smartphone darf als Navigationsgerät verwendet werden, wenn es in einer geeigneten Halterung befestigt ist und der Blick nur kurz vom Verkehr abgewendet wird.

Im Stau oder an einer roten Ampel darf das Handy nicht automatisch aufgenommen werden. Das Fahrzeug muss stehen und der Motor vollständig ausgeschaltet sein. Eine Start-Stopp-Automatik genügt dafür nicht. ADAC zu Handyverstößen

Zwei Sekunden Ablenkung wirken harmlos. Bei Tempo 50 legt ein Fahrzeug in dieser Zeit jedoch fast 30 Meter zurück. Der Fahrer bewegt sich damit über die Länge mehrerer geparkter Autos praktisch im Blindflug. ADAC zur Ablenkung durch Smartphones


Geblitzt worden: Was passiert als Nächstes?

Wer nicht unmittelbar angehalten wird, erfährt häufig erst durch einen Anhörungsbogen von dem Vorwurf. Darin stehen normalerweise Tatzeit, Tatort, Fahrzeug und die vorgeworfene Geschwindigkeit.

Bei geringfügigen Verstößen kann zunächst ein Verwarnungsgeld angeboten werden. Wird dieses fristgerecht bezahlt, ist die Angelegenheit üblicherweise erledigt. Bei schwereren Verstößen folgt ein formelles Bußgeldverfahren.

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zur eigenen Person müssen grundsätzlich korrekt gemacht werden. Niemand muss sich jedoch selbst zum Tatvorwurf belasten.

Bleibt der Vorwurf bestehen, verschickt die Behörde einen Bußgeldbescheid. Dadurch entstehen neben der eigentlichen Geldbuße weitere Gebühren und Auslagen.


Seit Juli 2026 gilt eine längere Verfolgungsverjährung

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz gilt seit dem 1. Juli 2026 grundsätzlich eine Verjährungsfrist von sechs Monaten. Zuvor waren es regelmäßig drei Monate. Bestimmte Maßnahmen der Behörde können die Verjährung unterbrechen und die Frist erneut beginnen lassen. Wer lediglich darauf hofft, dass kein Schreiben mehr kommt, sollte sich daher nicht auf die frühere Dreimonatsfrist verlassen. Aktuelle Hinweise zum Bußgeldverfahren


Wann lohnt sich ein Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang bei der zuständigen Behörde.

Ein Einspruch sollte nicht reflexartig erfolgen. Die verbreitete Behauptung, die meisten Bußgeldbescheide oder Geschwindigkeitsmessungen seien fehlerhaft, trifft nicht zu. Eine genauere Prüfung kann sinnvoll sein, wenn konkrete Zweifel bestehen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Das Fahrzeug oder Kennzeichen wurde falsch erfasst.

  • Die abgebildete Person ist nicht eindeutig erkennbar.

  • Tatzeit oder Tatort passen nachweislich nicht.

  • Verkehrszeichen waren verdeckt, verdreht oder nicht erkennbar.

  • Der Toleranzabzug wurde möglicherweise falsch berechnet.

  • Das Messgerät oder die konkrete Messsituation geben Anlass zu Zweifeln.

  • Es drohen Punkte, ein Fahrverbot oder beruflich erhebliche Folgen.

Wer ein Fahrverbot, mehrere Punkte oder den Verlust der Fahrerlaubnis riskiert, sollte frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag die Kosten übernehmen.


Die fünf häufigsten Fehler nach einem Blitzer


1. Den Anhörungsbogen ungeprüft ausfüllen

Persönliche Pflichtangaben und Aussagen zum Tatvorwurf sind nicht dasselbe. Unüberlegte Erklärungen können die spätere Verteidigung erschweren.


2. Die Einspruchsfrist verpassen

Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist wird der Bußgeldbescheid grundsätzlich rechtskräftig. Dann lässt sich die Entscheidung nur noch unter engen Voraussetzungen angreifen.


3. Nur auf das Bußgeld schauen

Punkte, Fahrverbot, Probezeitmaßnahmen und eine mögliche Wiederholungstäterregel können schwerer wiegen als die reine Geldbuße.


4. Den alten Punktestand schätzen

Wer frühere Eintragungen nicht mehr genau kennt, sollte eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen.


5. Auf pauschale Versprechen von Fehlerquoten vertrauen

Nicht jeder Bescheid ist angreifbar. Eine Prüfung braucht konkrete Anhaltspunkte und sollte sich auf Unterlagen, Messdaten und die persönliche Situation stützen.


Besonders teuer: Handy und Geschwindigkeit gleichzeitig

Wer während der Fahrt auf das Smartphone schaut und zugleich zu schnell fährt, begeht nicht einfach nur einen kleinen Zusatzfehler. Mehrere Verstöße können gemeinsam erhebliche Folgen auslösen. Je nach Situation können Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zusammentreffen.


Noch schwerer wiegen die Folgen, wenn durch Ablenkung oder überhöhte Geschwindigkeit ein Unfall entsteht. Dann geht es nicht mehr nur um den Bußgeldkatalog. Strafrechtliche Ermittlungen, Schadenersatz, versicherungsrechtliche Konsequenzen und der Entzug der Fahrerlaubnis können hinzukommen.

Der wichtigste Blick nach einem Blitz gilt deshalb nicht dem Blitzerfoto, sondern den Fakten: Wie hoch war die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug? Lag der Verstoß innerorts oder außerorts? Gibt es frühere relevante Entscheidungen? Und droht neben dem Geld auch ein Punkt oder Fahrverbot?

Wer diese vier Fragen beantwortet, kann, erkennt meist schnell, ob der Bescheid lediglich ärgerlich oder tatsächlich gefährlich für den Führerschein wird.


 
 
 

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