Tesla Roadster hebt ab: Wie viel Flugzeug steckt im neuen Elektro-Sportwagen?
Ein Sportwagen fährt eine Rampe hinauf, löst sich vom Boden und dreht sich in der Luft. Was nach einer Filmszene klingt, hat Tesla bei der Vorstellung seines neuen Roadsters in Texas gezeigt. Der Auftritt am 15. Oktober 2026 wirft eine Frage auf, die sonst kaum beim Autokauf auftaucht: Braucht man dafür irgendwann einen Pilotenschein?
Für Autofans ist das erst einmal ein Anblick, bei dem man zweimal hinschaut. Doch zwischen einer Vorführung auf einem Testgelände und einem zugelassenen Fahrzeug für den Alltag liegen einige offene Fragen.

Drei Varianten mit unterschiedlichen Fähigkeiten
Nach den Berichten zur Präsentation unterscheidet Tesla zwischen den Varianten Performance, Thrust und Rocket. Während das Performance-Modell ohne Flugfunktion auskommen soll, sind für die Thrust-Version zusätzliche Beschleunigungsdüsen vorgesehen. Die einsitzige Rocket-Ausführung wird mit einem vollständigen Flugsystem angekündigt und soll nur ausgewählten Kunden zugänglich sein. Reuters zufolge plant Tesla den Produktionsbeginn für 2028.
Damit ist auch klar: Nicht jeder neue Roadster soll abheben können. Wer über das Modell spricht, muss genauer hinsehen, welche Ausführung gemeint ist.

Kurze Luftmanöver sind noch kein Alltagsflug
Die Vorführung zeigte, dass der Roadster mit Unterstützung von Kaltgasdüsen kurzzeitig vom Boden abheben und sich in der Luft drehen kann. Laut Associated Press wurde das Demonstrationsfahrzeug aus Sicherheitsgründen autonom betrieben. Eine verbindliche Auslieferungszusage gibt es dem Bericht zufolge bislang nicht.
Aus solchen Manövern lässt sich noch kein Fahrzeug ableiten, mit dem Besitzer längere Strecken durch die Luft zurücklegen können. Für Käufer bleiben deshalb vor allem Reichweite, Einsatzbedingungen und die spätere Verfügbarkeit der angekündigten Funktionen entscheidend.
Braucht man für den Roadster einen Flugschein?
Eine pauschale Antwort wäre verfrüht. Entscheidend wäre zunächst, wie die zuständigen Behörden eine flugfähige Ausführung einstufen und welche Zulassung sie erhält. Davon hinge auch ab, welche Berechtigung für den Betrieb erforderlich wäre. Ein gewöhnlicher Autoführerschein lässt sich jedenfalls nicht einfach als Erlaubnis für Flugmanöver verstehen. Diese ungeklärte Einordnung greift auch der BILD-Beitrag auf.
Für die Rocket-Version kommt eine weitere Einschränkung hinzu: Laut einem Bericht der Washington Post weist Tesla darauf hin, dass diese Ausführung nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
Über den Stau fliegen? So einfach wird es nicht
Die Vorstellung liegt nahe: Vorne steht alles, also hebt man kurz ab. In Deutschland wären bei einem Betrieb als Luftfahrzeug jedoch auch die Regeln für Starts und Landungen zu berücksichtigen.
§ 25 des Luftverkehrsgesetzes verlangt für Starts und Landungen außerhalb genehmigter Flugplätze grundsätzlich die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonst Berechtigten sowie eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Das Gesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor. Eine freie Wahl des Startplatzes ergibt sich daraus aber nicht.
Die spannendste Probefahrt steht noch aus
Tesla hat Bilder geliefert, die im Gedächtnis bleiben. Ob daraus ein nutzbares Kundenfahrzeug mit verlässlich verfügbaren Funktionen wird, muss sich erst zeigen. Auch der angekündigte Produktionsbeginn 2028 ist zunächst eine Planung des Herstellers.
Für CHROMESTAR bleibt damit die Frage: Würdet ihr euch in einen Sportwagen setzen, der auf Knopfdruck den Bodenkontakt verliert, oder gehört für euch eine gute Kurve weiterhin auf den Asphalt?



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